Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden. Mehr Informationen
Biologische Kleinkläranlagen sind eine gute Wahl. Sie sind nachhaltig, die Installation ist einfach und unser Service zuverlässig. Hier informieren wir Sie über die Funktionsweise und Anschaffung Ihrer privaten Abwasserreinigung.
Wenn Ihr Haus nicht an das öffentliche Kanalsystem angeschlossen ist, brauchen Sie eine private Kläranlage. Sie reinigt das Abwasser, das anschließend in den natürlichen Kreislauf rückgeführt werden kann. Kleinkläranlagen eignen sich besonders für Häuser und Hütten auf abgelegenen Grundstücken oder in kleineren Siedlungen.
Beratung
Planung
Service & Wartung
Alles easy!
Als Experte für Abwassertechnik stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Projekt und sind von der Beratung bis zur Inbetriebnahme für Sie da. Wir machen es Ihnen einfach: wir übernehmen auch die regelmäßige Wartung Ihrer privaten Abwasser-Reinigungsanlage.
Alles bio!
Eine Kläranlage funktioniert in mehreren Schritten: Zuerst müssen sich Feststoffe und Fette absetzen. Danach reinigen Mikroorganismen das Abwasser auf natürliche Weise. Am Ende werden die Mikroorganismen wieder herausgefiltert und das Ergebnis ist geklärtes Wasser.
Alles aus einer Hand!
Als einer der führenden Anbieter von Kleinkläranlagen im Raum Kärnten bieten wir Komplettsysteme, in denen die einzelnen Komponenten perfekt aufeinander abgestimmt sind. Die Kosten sind abhängig von mehreren Faktoren, wie etwa der Art und Größe des Klärsystems oder den örtlichen Gegebenheiten des Grundstücks. Wir erstellen gerne ein individuelles Angebot.* Als Komplettanbieter haben Sie mit uns alle Vorteile in Ihrer Hand.
*Unter bestimmten Voraussetzungen werden private Kläranlagen mit öffentlichen Mitteln von Land und Bund gefördert.
Informationen zu Kleinkläranlagen
Betreiber von Abwasserreinigungsanlagen müssen ihre Anlagen regelmäßig gemäß § 134 WRG überprüfen lassen und die Ergebnisse bei der Bezirksverwaltungsbehörde einreichen. Zudem können sie frühestens fünf Jahre bzw. spätestens sechs Monate vor Ablauf der Bewilligungsdauer eine Wiederverleihung des Wasserbenutzungsrechtes beantragen.
Weitere Details finden Sie auf der Webseite der Landesregierung.
Anfragen